Statuten
Statuten fordere.ch - Vereinsgründung am 27.04.2007
Artikel 1, Name und Sitz
Unter dem Namen 'fordere.ch', besteht in Zürich (ZH) ein Verein im Sinne der Art. 60 bis 79 ZGB.
Artikel 2, Zweck
fordere.ch pflegt und fördert den Tischfussballsport im Rahmen einer jährlichen Tischfussballliga und verschiedensten Tischfussballanlässen. Für die Organisation erlässt die Vereinsführung entsprechende Weisungen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Artikel 3, Dachverband
fordere.ch ist Verbandsunabhängig.
Artikel 4, Arten
Mitglieder von fordere.ch können natürliche und juristische Personen sein.
Sie gliedern sich in:
1. Aktivmitglieder
2. Passivmitglieder
Aktivmitglieder sind Personen die an einer der vergangenen oder laufenden Ligen teilnehmen und den Saisonbeitrag bezahlt haben.
Passivmitglieder sind Personen, die fordere.ch durch finanzielle Beiträge unterstützen.
Artikel 5, Beitritt
Der Verein ist frei, Mitglieder aufzunehmen und abzuweisen. Wer sich um die Mitgliedschaft bewirbt, hat sich via Anmeldungsformular anzumelden und auf Verlangen der Vereinsführung vorstellig zu werden. Die Vereinsführung entscheidet endgültig über die Aufnahme oder Abweisung des schriftlichen oder mündlichen Gesuches. Das Neumitglied wird auf www.fordere.ch bei Ligastart freigeschaltet. Die Mitgliedschaft muss jedes Jahr erneuert werden.
Artikel 6, Rechte
Jedes Aktivmitglied ist in der Generalversammlung stimmberechtigt. Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Artikel 7, Beiträge / Pflichten
Für die Mitglieder besteht eine Beitragspflicht für eine Teilnahme an einer Saison.
Die Beträge werden nach der Einstufung saisonal von der Generalversammlung festgesetzt.
Artikel 8, Austritt
Der Austritt kann jederzeit schriftlich (Email oder Briefpost) erklärt werden.
Für Mitglieder, welche den finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, erlischt die Mitgliedschaft automatisch, was auch einen Ausschluss aus einer laufenden Saison bedeuten kann. Vereinsführungsmitglieder haben eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Falls von der Vereinsführung in kürzerer Zeit ein Nachfolger gefunden werden kann, kann der übergang auch früher vollzogen werden.
Artikel 9, Ausschluss
Ein Mitglied kann jederzeit vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es dem Verein oder dessen Interessen mutwillig Schaden zugefügt hat.
Artikel 10, Vereinsorgane
Die Vereinsorgane von fordere.ch bestehen aus:
1. Vorstand
2. Der Generalversammlung
Artikel 11, Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
Präsident
Vizepräsident
Veranstaltungschef
Sportchef
Kassier
Marketingchef
Artikel 12, Generalversammlung
Die Generalversammlung
a) beschliesst Statutenänderungen
b) setzt die Mitgliederbeiträge fest
c) genehmigt allfällige Reglemente
Artikel 13, Einberufung ord. GV
Die ordentliche Generalversammlung findet jeweils innert zwei Monaten nach Abschluss einer Saison statt.
Artikel 14, ausserordentliche GV
Eine ausserordentliche GV kann auf Antrag der Vereinsführung oder eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder innert 30 Tagen nach dem Antrag einberufen werden.
Artikel 15, Anträge
Die Mitglieder haben Anträge mindestens zehn Tage vor der Versammlung bei der Vereinführung schriftlich einzureichen.
Artikel 16, Beschlussfähigkeit
Die Generalversammlung ist nur Beschlussfähig, wenn mindestens 5% der Mitglieder anwesend sind. Andernfalls wird innert vier Wochen eine zweite Generalversammlung einberufen, die stets beschlussfähig ist.
Artikel 17, Haftung
Für Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Artikel 18, Inkrafttreten
Diese Statuten treten sofort nach Unterzeichnung in Kraft. Im übrigen gelten die Regeln des ZGB, Art. 60 bis 79.